Honorare erhebe ich auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Kostenerstattung durch die Krankenkassen:
Meine Praxis ist eine Osteopathie Praxis, d.h. Sie können als Privatpatient, Selbstzahler oder gesetzlich Versicherter (Kostenbezuschussung durch Krankenkassen möglich, siehe Osteokompass) zu mir kommen.
Private Krankenkassen:
Behandlungskosten für osteopathische Behandlungen berechne ich nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker)